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Wussten Sie, dass Leuchtstoffröhren im nächsten Jahr ein ernsthaftes Versicherungsrisiko für Ihre Immobilien werden können?

Wussten Sie, dass Leuchtstoffröhren im nächsten Jahr ein ernsthaftes Versicherungsrisiko für Ihre Immobilien werden können?

27.09.2022

21.09.2022

Die Europäische Union hat zum Zweck der Einsparung von Energie und Treibhausemissionen die Ökodesign-Richtlinie verabschiedet. Bereits seit September 2021 dürfen bekanntlich Kompaktleuchtstofflampen mit integrierten Vorschaltgeräten innerhalb der EU nicht mehr verkauft werden. Im Sprachgebrauch handelt es sich um die sogenannten „Energiesparlampen“. Fachtechnisch handelt es sich um die Leuchtmittel mit Sockel E14 oder E27. Ebenso gilt das für lineare Halogenlampen (Sockel R7s) und Niedervolt-Halogenlampen (Sockel GU4, GU5.3).

 

Ab 1. September 2023 greift nun ein Verbot für lineare T8-Leuchtstofflampen (z.B. 600 mm/18W, 1200 mm/38W, 1500 mm/58W). Darüber hinaus sind auch die meisten Typen der heute noch zugelassenen Halogenlampen (z. B. Sockel G4, G9 und GY6,35) betroffen. Aus diesem Grund werden somit zahlreiche weitere Leuchtmittel ab Herbst nächsten Jahres nicht mehr käuflich zu erwerben sein.

 

Es gibt nun drei Möglichkeiten, sich als Immobilieneigentümer auf das Leuchtstoffröhrenverbot vorzubereiten:

 

Um die bisherigen Leuchten eine Weile weiter nutzen zu können, ist die Bevorratung mit den derzeit noch käuflichen Leuchtmitteln eine Möglichkeit. Hier leistet man allerdings keinen Beitrag in Sachen Energieeinsparung.

 

Man könnte das kommende Verbot andererseits jetzt zum Anlass nehmen, nun seine Beleuchtung zukunftsfähig umzurüsten und in neue LED-Technik zu investieren, also die alten Leuchten komplett auszutauschen.

 

Ein beliebter Kompromiss als dritte Möglichkeit, nämlich nur die vorhandenen Leuchtmittel gegen sogenannte LED-Retrofit Leuchtmittel in den alten Leuchten zu ersetzen, kann jedoch gefährlich werden. Die Zulässigkeit der Verwendung ist rechtlich teilweise unklar. Ohne einen entsprechenden Kompatibilitätsnachweis des Herstellers der alten Leuchte erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis und somit auch der Gebäudeversicherungsschutz im Schadenfall. Bei alten Leuchten ist der Kompatibilitätsnachweis jedoch kaum zu erhalten.

 

Sie sollten also vorbereitet sein und frühzeitig entweder die Zulässigkeit der Verwendung von LED-Retrofit in Ihren Leuchten sicherstellen oder alternativ eine Umrüstung der Beleuchtung erwägen. Nur warten Sie nicht zu lange. Kurz vor September 2023 kommen alle auf dieselbe Idee…

 

Blog-Autor: Frank Lichtenheld