Für viele Nichtwohngebäude wird Ladeinfrastruktur ab 2025 Pflicht!
08.05.2024
Besitzen Sie eine Gewerbeimmobilie mit mehr als 20 Parkplätzen? Dann haben Sie hoffentlich das GEIG im Blick.
Hinter diesem Kürzel verbirgt sich das „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz“, mit dem eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen und dennoch die Bezahlbarkeit des Bauens zu wahren.
Ab dem 1. Januar 2025 verlangt dieses Gesetz unter anderem für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen die verpflichtende Schaffung eines Ladepunktes.
Es gibt einige Ausnahmen und Erleichterungen:
Sofern Sie Eigentümer eines Portfolios sind, welches mehrere Nichtwohngebäude mit jeweils mehr als 20 Stellplätzen beinhaltet, so dürfen Sie die zu errichtenden Ladepunkte wahlweise zusammen in einer oder aufgeteilt in mehreren dieser Liegenschaften installieren.
Ganz ausgenommen vom GEIG sind Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und von diesen überwiegend selbst genutzt werden.
Das Gesetz umfasst auch Vorschriften für Renovierungen und den Neubau von Nichtwohngebäuden.
Bei größeren Renovierungen, die auch die elektrische Infrastruktur oder den Parkplatz eines Nichtwohngebäudes umfassen, gilt folgendes: Sofern mehr als zehn Stellplätzen innerhalb des Gebäudes vorhanden sind oder mehr als zehn Stellplätze an das Gebäude angrenzen, ist der Eigentümer für die Ausstattung mindestens jedes fünften Stellplatzes mit Leitungsinfrastruktur und zusätzlich mindestens eines Ladepunktes verpflichtet. Hier gibt es hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme eine Erleichterung. Sollten die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten der größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten, so ist der Eigentümer nicht zur Installation nach GEIG verpflichtet.
Für den Neubau von Nichtwohngebäuden gibt es natürlich auch klare Vorgaben. So muss künftig jedes neu errichtete Gebäude, welches über mehr als sechs Stellplätze verfügt, bei jedem dritten Stellplatz Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität aufweisen und zusätzlich mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet sein.
Eventuell möchten Sie sich mit diesen neuen Pflichten und anderen Herausforderungen, die das Eigentum von Gewerbeimmobilien aktuell mit sich bringt, gar nicht mehr auseinandersetzen? Sofern Sie mit dem Gedanken eines Verkaufs spielen, so wenden Sie sich gerne an unser Investment-Team. Wir finden den geeigneten bestmöglichen Käufer für Ihr Objekt. Lassen Sie uns darüber sprechen.